Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-001959/2025
an die Kommission
Artikel 144 der Geschäftsordnung
Sebastian Everding (The Left), Anja Hazekamp (The Left), Krzysztof Śmiszek (S&D), Sirpa Pietikäinen (PPE), Rudi Kennes (The Left), Anthony Smith (The Left), Petras Auštrevičius (Renew), David Cormand (Verts/ALE), Estelle Ceulemans (S&D), Damien Carême (The Left), Emma Fourreau (The Left), Ville Niinistö (Verts/ALE), Friedrich Pürner (NI), Jessika Van Leeuwen (PPE)
Die Jagdmethode des grindadráp ist eine Praxis auf den Färöern, bei der jedes Jahr ganze Familien von Langflossen-Grindwalen, Weißseitendelfinen und anderen Walen abgeschlachtet werden1. Dies hat zur Folge, dass jedes Jahr durchschnittlich 1100 Wale und Delfine getötet werden2.
Als größter Handelspartner der Färöer kann die EU auf den Färöern Reformen voranbringen, die an modernen Standards für den Schutz der Meeresressourcen ausgerichtet sind. Die EU hat Rechtsvorschriften erlassen, um Wale und Delfine davor zu schützen, gejagt, gefangen oder in Gefangenschaft gehalten zu werden, und um den Handel mit Erzeugnissen zu verbieten, die aus diesen Tieren hergestellt wurden oder aus Drittländern stammen3.
1. Wie hat die Kommission darauf reagiert, dass die Färöer bei den jüngsten Beratungen4 nicht bereit waren, am Schutz von Walen und Delfinen mitzuwirken?
2. Welche Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, um bei der Kennzeichnung des Herkunftslandes von Fischereierzeugnissen von den Färöern die Transparenz zu verbessern?
3. 2021 hat das Parlament dazu aufgefordert, sich kontinuierlich mit den Färöern ins Benehmen zu setzen, damit die als grindadráp bezeichnete Jagd auf Grindwale abgeschafft wird5. Welche konkreten Schritte hat die Kommission seitdem eingeleitet, und welche künftigen Schritte sieht sie vor?
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- Heimabeiti, „Hvalvágir góðkendar“, https://heimabeiti.fo/176. ↩︎
- Laut dem Schriftwechsel mit der Sea Shepherd Conservation Society, die die Jagden dokumentiert. ↩︎
- Beschluss 82/461/EWG des Rates vom 24. Juni 1982 über den Abschluss des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (ABl. L 210 vom 19.7.1982, S. 10, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1982/461/oj); Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1992/43/oj); Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 61 vom 3.3.1997, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1997/338/oj). ↩︎
- Vereinbarung über eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Färöer, unterzeichnet am 14. März 2024, https://www.eeas.europa.eu/sites/default/files/documents/2024/20240321%20Signed%20MoU.pdf. ↩︎
- Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2021 zu dem Thema „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (ABl. C 67 vom 8.2.2022, S. 25). ↩︎