Stand der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Im Jahr 2022 erhielt die Ukraine den Status eines EU-Beitrittskandidaten und gehört zu den zehn Ländern, die auf einen möglichen Beitritt zur EU hoffen. Die Westbalkanstaaten haben ihren Weg in Richtung EU im Jahr 2003 begonnen. Seitdem ist lediglich Kroatien 2013 der Union beigetreten, während die übrigen Länder weiterhin daran arbeiten, die Kopenhagener Kriterien zu erfüllen.

Im Gegensatz dazu verläuft der Beitrittsprozess der Ukraine deutlich schneller, obwohl sich das Land derzeit in einem Krieg befindet.

Es ergeben sich folgende Fragen:

1. Welche Fortschritte hat die Ukraine seit der Verleihung des Kandidatenstatus im Juni 2022 im Hinblick auf die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien sowie der einzelnen Kapitel des EU-Acquis erzielt? Welche konkreten Herausforderungen bestehen weiterhin, insbesondere in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung und Justizreform?

2. Gibt es innerhalb der Kommission Überlegungen, die Anforderungen an einen EU-Beitritt der Ukraine in bestimmten Bereichen – wie etwa der vollständigen Umsetzung des EU-Acquis oder der wirtschaftlichen Konvergenz – anzupassen oder flexibler zu gestalten, um den Beitrittsprozess zu beschleunigen? Wie wird dabei sichergestellt, dass eine Balance zwischen beschleunigtem Verfahren und Einhaltung der Beitrittskriterien gewahrt bleibt?

3. Inwiefern berücksichtigt die Kommission die aktuelle geopolitische Lage und den andauernden Krieg in der Ukraine bei der Festlegung von Zeitplänen und Prioritäten für die Beitrittsverhandlungen? Gibt es Pläne, Übergangsregelungen oder Sondervereinbarungen einzuführen, um den Beitrittsprozess unter diesen außergewöhnlichen Umständen zu erleichtern?

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