Pfizergate-Untersuchungsausschuss wird abgewürgt

Das Präsidium des Europaparlaments lehnt den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu Transparenz und Rechenschaftspflicht mehrheitlich ab, obwohl der Vorstoß der PfE-Fraktion und 182 unterstützenden Abgeordneten den erforderlichen Schwellenwert erreicht hatte.

Auf der ordentlichen Sitzung der Konferenz der Präsidenten am 3. September 2025 gab es endlich eine, wenn auch nicht zufriedenstellende, Entscheidung über die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses. Denn dieser Antrag mit der Nummer PE 770.990/CPG wurde bereits am 21. Mai 2025 eingereicht, zusammen mit dem Entwurf eines entsprechenden Entschließungsantrags und einer Liste der Unterzeichnern, zu denen auch Herr Pürner gehört.

Mehr als die erforderlichen 180 Abgeordneten des EU-Parlaments wollten einen Untersuchungsausschuss zur Corona-Impfstoffbeschaffung der EU und der fragwürdigen Rolle der Kommissionspräsidentin von der Leyens. Doch trotz der demokratischen Legitimität dreht das Parlamentspräsidium den Vorstoß ab. In dem Präsidium sitzen neben der Parlamentspräsidentin die jeweiligen Vorsitzenden der politischen Fraktionen. Die Fraktionen PfE, EKR und ESN waren für den Antrag. Die Fraktionen EVP, S&D, RENEW, GREENS und THE LEFT dagegen.

Besondern heikel dabei:

Laut Geschäftordnungsartikel 215 Absatz 4 (Untersuchungsausschüsse) entscheidet „das Parlament auf Vorschlag der Konferenz der Präsidenten über die Einsetzung des Ausschusses und gegebenenfalls über dessen zahlenmäßige Zusammensetzung“1. Also eigentlich hätten alle Abgeordneten im Plenum darüber abstimmen sollen. Doch soweit kam es erst gar nicht. Die Unterstützerfraktionen der von der Leyen-Kommission haben den Punkt erst gar nicht auf die Plenaragenda setzen lassen, sondern ihn in dem exklusiven Entscheidungsgremium versenkt. Fraktionslose Abgeordnete haben keine Vertretung oder Mitsprache in dem Präsidium.

Damit zeigt sich einmal mehr, wie die politische Brandmauer in diesem Haus effektive Aufklärungsarbeit verhindert.

  1. https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/RULES-10-2025-01-20-RULE-215_DE.html ↩︎