Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003738/2025 an die Kommission
Vor dem Hintergrund des Rechts auf Zugang zu Dokumenten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union (Artikel 15 AEUV) sowie der Verpflichtung der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen zu einer transparenten Arbeitsweise habe ich mit großer Sorge die öffentlichen Stellungnahmen der Sprecher von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zur gängigen Nutzung der Funktion „verschwindende Nachrichten“ auf ihrem Mobiltelefon zur Kenntnis genommen, insbesondere im Zusammenhang mit politisch sensiblen Mitteilungen wie etwa dem SMS-Austausch mit dem französischen Präsidenten über das EU-Mercosur-Abkommen sowie dem bereits laufenden Verfahren zum sogenannten Pfizergate.
- Welche konkreten Maßnahmen plant die Kommission, damit digitale Kommunikation von potenzieller politischer, rechtlicher oder verwaltungstechnischer Bedeutung künftig nachvollziehbar dokumentiert wird, und zwar unabhängig vom verwendeten technischen Medium oder der Speicherfunktion?
 - Wie stellt die Kommission sicher, dass bei Verwendung der Funktion „verschwindende Nachrichten“ keine relevanten Informationen verloren gehen, die unter die Pflicht zur Archivierung oder Dokumentation gemäß den Transparenzverpflichtungen der EU fallen?
 - Nach welchen objektiven Kriterien entscheidet die Kommission, ob eine Kommunikation – insbesondere zwischen der Kommissionspräsidentin und Dritten wie Staats- und Regierungschefs oder Unternehmensvertretern – als zu archivieren oder als nicht zu archivieren gilt?
 
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