Strafzahlungen gegen die Plattform X

Anfrage mit Vorrang zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission

Alexander Jungbluth (ESN), András László (PfE), Adrian-George Axinia (ECR), Petar Volgin (ESN), Tomasz Froelich (ESN), Erik Kaliňák (NI), Elisabeth Dieringer (PfE), Markus Buchheit (ESN), Tom Vandendriessche (PfE), Milan Uhrík (ESN), Dominik Tarczyński (ECR), Friedrich Pürner (NI), Petra Steger (PfE), Gerald Hauser (PfE), Enikő Győri (PfE), Virginie Joron (PfE), Milan Mazurek (ESN), Mary Khan (ESN), Paolo Borchia (PfE), Petr Bystron (ESN)

Im Dezember 2025 verhängte die Kommission eine Geldstrafe von 120 Mio. Euro gegen die Plattform X wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act (DSA))[1]. Die Strafe basiert auf Vorwürfen mangelnder Transparenz bei Verifizierungshäkchen, fehlendem Datenzugang für Forscher und mangelhafter Dokumentation von Werbeanzeigen. Diese Maßnahme wird von Kritikern als Angriff auf die Meinungsfreiheit und überzogene Regulierung US‑amerikanischer Unternehmen interpretiert.

  1. Wie rechtfertigt die Kommission die Gesamtstrafe von 120 Mio. Euro als erste Anwendung des DSA, insbesondere im Hinblick auf die drohende juristische Anfechtung und die Kritik aus den USA (z. B. von Vizepräsident Vance), die diese Maßnahmen als Eingriff in die Meinungsfreiheit wertet?
  2. Welche belastbaren Kennzahlen (z. B. zu tatsächlich illegalen Inhalten oder Desinformation) liegen der Kommission vor, um den administrativen Aufwand und die Kosten des DSA für Unternehmen zu legitimieren, wenn gleichzeitig die Sorge besteht, dass das Gesetz in Europa zu einer regulierten Zensur der freien Meinungsäußerung führt?
  3. Kann die Kommission nachweisen, dass diese Kriterien objektiv und einheitlich auf X angewendet wurden, insbesondere unter Berücksichtigung dessen, dass vergleichbare Authentifizierungssysteme bei Plattformen wie TikTok, Meta oder LinkedIn keine Strafen nach sich zogen, was auf eine mögliche selektive Durchsetzung hinweisen könnte?

Die Veröffentlichung der Anfrage können Sie hier nachlesen