„Ein Europa, ein Markt“

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Friedrich Pürner (NI)

Die Präsidentin der Kommission und der Präsident des Europäischen Rates kündigten an, dass der Fahrplan für „Ein Europa, ein Markt“ und der Aktionsplan auf der nächsten Tagung des Europäischen Rates im März erörtert werden1.

Der „Pakt für den einen Markt“ stellt einen politischen Kompromiss zwischen den EU-Eliten in Bezug auf relevante institutionelle Veränderungen dar. Zum Beispiel:

– Ausweitung und Beschleunigung von Omnibusverfahren;

– Überwindung der Überregulierung (d. h. der Hinzufügung zusätzlicher Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten) durch den Erlass von mehr Verordnungen und weniger Richtlinien;

– Verringerung der Zahl der delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, Einschränkung der parlamentarischen Kontrolle;

– Ausweitung von Verfallsklauseln (auslaufende Rechtsvorschriften);

– Festlegung einer jährlichen Deregulierungsagenda; Beschleunigung der Umsetzung von Handelsabkommen.

Ein dringlichkeitsorientierter Ansatz, durch den die demokratische Kontrolle in der Politikgestaltung der EU geschwächt wird, ist weder eine echte Vereinfachung noch eine ordnungsgemäße Anwendung des Subsidiaritätsprinzips. Es besteht die Gefahr von Instabilität, Unsicherheit und immer undemokratischerer Herrschaft.

  1. Wie ist das mit inklusiveren, wissenschaftlichen und faktengestützten Debatten, früheren Folgenabschätzungen, den demokratischen Verfahren der Mitgliedstaaten und der Partizipation der Bürger bei der Politikgestaltung vereinbar?
  2. Wird die derzeitige institutionelle Architektur und die etablierte Verteilung der Befugnisse und Vorrechte durch beschleunigte Verfahren, Verfahrenskürzungen und Kompetenzverschiebungen zwischen den EU-Organen beeinträchtigt, sodass unrechtmäßig von den in den EU-Verträgen verankerten Regelungen abgewichen wird?

Sie finden die schriftliche Anfrage auch hier.

  1.  https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/statement_26_405 ↩︎