Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission
Fernand Kartheiser (NI), Ondřej Dostál (NI), Christine Anderson (ESN), Kateřina Konečná (NI), Hans Neuhoff (ESN), Milan Uhrík (ESN), Friedrich Pürner (NI), Petr Bystron (ESN), Marc Jongen (ESN), Nikolaos Anadiotis (NI), Diana Iovanovici Şoşoacă (NI)
Am 15. April 2026 erklärte die Kommission, dass die EU-Anwendung zur Altersüberprüfung für die Bürger „die letzten technischen Hürden genommen“ habe und „die strengsten Datenschutzstandards der Welt“ einhalte. Die Anwendung sei als quelloffenes Instrument konzipiert worden, das die Privatsphäre wahre und dazu beitragen soll, Altersbeschränkungen auf „Online-Plattformen“ im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste durchzusetzen. Kurz nach dem Start verwiesen Kritiker nachdrücklich auf zahlreiche Bedenken im Zusammenhang mit der überhasteten Einführung, mit Mängeln in den Bereichen Sicherheit und Datenschutz sowie mit Bedrohungen der Grundrechte.
Die Kommission wird um Klarstellung folgender Punkte gebeten:
- Werden alle Nutzer sozialer Medien in der EU verpflichtet, sich im Rahmen dieser Anwendung einer obligatorischen Altersüberprüfung anhand des Reisepasses/Personalausweises zu unterziehen, bevor sie auf Plattformen, für die eine Altersbeschränkung gilt, zugreifen können, und möchte die Kommission angesichts der wiederholten Verwendung des Begriffs „Online-Plattformen“ diese Verpflichtung über Social-Media-Plattformen hinaus ausweiten?
- Weshalb erklärte die Kommission, dass die Anwendung „die letzten technischen Hürden genommen“ habe, obschon Experten deren technische Schwachstellen offenlegten und Forscher im Vorfeld der Ankündigung Bedenken äußerten?
- Wie wird bei der Anwendung die Möglichkeit gefährdeter Bürger gewahrt, die Anonymität im Internet aufrechtzuerhalten, wenn Bürger in der EU dazu verpflichtet werden, ihre Konten mit von den Behörden ausgestellten Identitätsnachweisen zu verknüpfen?
Die Anfrage wurde zuerst hier veröffentlicht.