JVA Stade: Ein irreparabler Schaden für das Vertrauen in die Justiz

Gastbeitrag von Dr. Friedrich Pürner für FOCUS online (23.07.2026)

Der mutmaßliche Sechsfach-Mörder von Stade hat sich in seiner Gefängniszelle erhängt. Der Suizid wirft viele Fragen auf, was die Unterbringung und Bewachung des Mannes angeht. Arzt Friedrich Pürner arbeitete lange in einer JVA und macht den Verantwortlichen in einem Gastbeitrag heftige Vorwürfe.

Als Arzt mit jahrelanger Erfahrung in einer JVA habe ich Fragen zu dem Suizid, über den aktuell berichtet wird. Wenn man sich anschaut, was da in Bremervörde gelaufen sein soll, platzt jedem, der auch nur ansatzweise Ahnung von Vollzugsmedizin hat, der Kragen.

Sollten sich meine Befürchtungen bewahrheiten, wäre das ein Desaster mit Ansage – entstanden aus einer haarsträubenden Mischung aus administrativer und medizinischer Ahnungslosigkeit, organisatorischer Faulheit und naiver Gläubigkeit.

Wer nach gerade einmal 22 Tagen U-Haft und einem mutmaßlichen Sechsfachmord auf das schlichte Wort eines Insassen vertraut haben sollte, der angab, nicht mehr suizidal zu sein, hätte fahrlässig gehandelt. Anders wäre es ja nicht zu erklären, dass der Verstorbene sich in einer Einzelzelle suizidieren konnte.

Warum plötzliche Anpassung in der U-Haft ein Warnsignal ist

Jeder Arzt, der auch nur ein paar Wochen Dienst in einer Haftanstalt geschoben hat, kennt dieses Phänomen: Wenn die initiale Gefühlslage nach der Tat langsam in die harte Realität übergeht und dem Täter klar wird, dass vor ihm nur noch lebenslange Haft und die Sicherungsverwahrung liegen könnten, schnellt das Suizidrisiko steil nach oben.

In genau dieser Phase geben sich viele Insassen plötzlich vollkommen angepasst, ruhig und kooperativ. Sie sagen genau das, was das Personal hören will, um aus den Verschärfungen herauszukommen.

Fatale Fehleinschätzung des psychologischen Dienstes

Sollte die JVA-Führung mithilfe des ärztlichen bzw. psychologischen Dienstes voreilig Entwarnung gegeben haben, wäre das eine fatale Fehlentscheidung gewesen. Das ließe sich im Nachhinein natürlich schwer widerlegen, schützte den Verantwortlichen juristisch den Rücken und entlarvte gleichzeitig eine völlige Überforderung mit den Grundlagen der Vollzugsmedizin bzw. Vollzugspsychologie.

Dass man diesen Mann nicht monatelang im besonders gesicherten Haftraum ohne Hängepunkte und in reißfester Kleidung hätte unterbringen können, ist vollzugsrechtlich nachvollziehbar.

Aber sollte man den Schritt von der Krisenintervention direkt in die einfache Einzelzelle gemacht haben, hätte man von den Abläufen hinter den Gittern offenbar wenig verstanden. Eine Einzelzelle ist für einen Inhaftierten mit vorherigen Suizidabsichten in dieser Phase keine Schutzmaßnahme, sondern eine Einladung. Man gäbe ihm stundenlange, ungestörte Zeitfenster, um in aller Ruhe Pläne zu schmieden und sie umzusetzen.

24-Stunden-Videoüberwachung wäre die einzig logische Lösung gewesen

Die simpelste, effektivste und fachlich einzig logische Lösung wäre ein Raum mit einer 24-Stunden-Videoüberwachung gewesen. Ist so ein Raum nicht verfügbar, dann wäre eine Mehrpersonen- oder Doppelbelegung geboten gewesen.

Eine Gemeinschaftszelle hätte den Vorteil einer dauerhaften sozialen Kontrolle, weil kaum ein Mitinhaftierter tatenlos zusähe, wie sich jemand im Raum ein Laken verknotet oder nachts verdächtig hantiert. Wenn diese Option verworfen wurde, weil eine Doppelbelegung in der U-Haft Aufwand bedeutet und die Belegungsplanung Arbeit macht, hätte man sich schlicht für den bequemsten Weg entschieden: Einzelzelle, Tür zu, fertig.

Wenn man sich dann noch anschaut, dass der Notarzt morgens um kurz nach sechs Uhr nur noch den Tod feststellen konnte und die Leiche bereits ausgekühlt gewesen sein soll, muss man sich ernsthaft fragen, was in dieser Nachtschicht tatsächlich kontrolliert wurde.

Alibi-Kontrollen statt Lebendkontrollen?

Ja, Strangulationsvorgänge können, wenn sie gut geplant sind, auch schnell gehen. Wer nachts vorschriftsmäßig die sogenannte Lebendkontrolle durchführt, dem könnte jedoch das Zurechtlegen nutzbarer Utensilien auffallen.

Dem könnte eine Vorbereitung zu einem Suizid auffallen. Sollten da stattdessen nur Alibi-Kontrollen gelaufen sein, bei denen das Häkchen im Buch schneller gesetzt wurde, als der Schritt zur Zellentür gemacht wurde, passte das nahtlos ins Gesamtbild.

Es stimmt, zwischen jeder Kontrolle – auch wenn sie engmaschig ist – gibt es eine nutzbare Lücke. Wenn der Leichnam aber schon wie berichtet abgekühlt ist, im Sommer bei Zimmertemperatur, dann spricht vieles dafür, dass es beispielsweise keine Kontrollen im 15-Minuten-Takt gab. Wenn dem so war, weshalb war das nicht leistbar? Zu wenig Personal? Das wäre wohl die naheliegende Erklärung, sollte das so zutreffen.

Ein irreparabler Schaden für das Vertrauen in die Justiz

Das Justizministerium lenkt jetzt brav ab und verweist auf laufende Ermittlungen, aber der politische und rechtliche Schaden ist bereits da. Sollte der Staat hier versagt haben, hätte er erst die Opfer vor der Tat nicht geschützt und danach den mutmaßlichen Täter nicht vor sich selbst, um ihn wenigstens vor Gericht zu stellen.

Den Angehörigen der sechs Opfer würde durch eine solche Schlamperei die einzige Chance genommen, im Rahmen eines öffentlichen Prozesses jemals zu erfahren, warum ihre Familien zerstört wurden. Und genau deshalb ist dieses mutmaßliche Behördenversagen der perfekte Nährboden für Spekulationen.

Wenn der Staat bei der Sicherung des wichtigsten U-Häftlings des Landes derart versagen sollte, braucht sich niemand zu wundern, wenn die Öffentlichkeit Vertuschung wittert und das Vertrauen in die Justiz komplett verliert.