Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission
Friedrich Pürner (NI)
Die EU-Klimapolitik verpflichtet zivile Wirtschaftszweige durch Emissionshandel, Berichtspflichten und Zielvorgaben zu Emissionsminderungen. Der Verteidigungssektor wird dabei bislang nicht in vergleichbarer Weise erfasst, obwohl die Verteidigungsausgaben und die Rüstungsproduktion deutlich steigen und das Parlament am 16. September 2026 den Defence Readiness Omnibus angenommen hat. Bereits in seiner Entschließung vom 21. November 2023 (P9_TA(2023)0407, Ziff. 84) hatte das Parlament festgestellt, dass die Meldung aufgeschlüsselter Militäremissionen an die UNFCCC freiwillig ist, und einen Vorschlag zur transparenten Erfassung gefordert.
- Liegen der Kommission belastbare Schätzungen oder unabhängige Studien zu den Gesamtemissionen (einschließlich Lieferketten) der europäischen Rüstungsindustrie und der Streitkräfte vor, und wenn nein, warum werden sie nicht erhoben?
- Welche EU-Rechtsakte sehen Ausnahmen für militärische Tätigkeiten bei der Emissionsberichterstattung oder -minderung vor, und wie bewertet die Kommission deren Vereinbarkeit mit den Klimazielen (Art. 6 Abs. 4 Klimagesetz) angesichts des steigenden Rüstungsumfangs?
- Welche Schritte hat die Kommission seit der Entschließung von 2023 unternommen, um militärische Emissionen transparent zu erfassen, und plant sie, für Rüstungsvorhaben vergleichbare Emissionsvorgaben wie für zivile Sektoren einzuführen?
Eingang 21.09.2026