Bundespräsidialamt
Herrn Bundespräsidenten
Frank-Walter Steinmeier
Spreeweg 1
D-10557 Berlin
Antrag auf Entziehung des Bundesverdienstkreuzes an Prof. Lothar Wieler
Sehr verehrter Herr Bundespräsident,
es wird beantragt, ein Verfahren auf Entziehung des an Herrn Prof. Lothar Wieler verliehenen Bundesverdienstkreuzes einzuleiten. Prof. Lothar Wieler war Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI) von 2015 bis 2023 und hat sich dem verliehenen Bundesverdienstkreuz als unwürdig erwiesen. Ihm sollte das Bundesverdienstkreuz durch Sie als Verleihungsberechtigten wieder entzogen werden.
Lothar Wieler erhielt am 18.01.2024 das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse der Bundesrepublik Deutschland und somit die höchste Anerkennung des Bundes für Verdienste um das Gemeinwohl. Mit der Ordensverleihung lenken Sie als Bundespräsident die öffentliche Aufmerksamkeit auf hervorragende Leistungen, denen Sie für das Gemeinwesen besondere Bedeutung beimessen.
In Ihrer Rede bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes sagten Sie, Herr Bundespräsident Steinmeier: „Es waren gerade die Wissenschaftler, die die Politik in dieser Zeit nach bestem Wissen und Gewissen beraten haben“, und dass sich Prof. Wieler und ein weiterer zu Beleihender „besonders bewährt, sich vorbildlich verhalten und uns allen einen großen Dienst erwiesen haben und die dafür heute eine hohe Auszeichnung erhalten.“
Durch die Ergebnisprotokolle des RKI ist nun offensichtlich, dass Lothar Wieler das vertrat, was die Politik von ihm erwartete – in vielen Fällen jedoch nicht das, was der Stand der Wissenschaft (z. B. Wirksamkeit von FFP2-Masken in der Öffentlichkeit) und die Meinung der Experten seiner Behörde war. Jeder Beamte hat ein Remonstrationsrecht und auch eine Remonstrationspflicht (§ 63 des Bundesbeamtengesetzes – BBG). Es ist nicht bekannt, ob Prof. Wieler hiervon Gebrauch gemacht hat.
Die Aussagen des RKI waren Grundlage vieler gerichtlicher Entscheidungen. Die Gerichte verließen sich auf die Fachbehörde, für die Prof. Wieler verantwortlich war. Das betrifft Entscheidungen aller Instanzen. Vielen Menschen ist dadurch Unrecht geschehen und Grundrechte wurden eingeschränkt.
Das RKI vertrat unter Prof. Wielers Leitung nach außen vorgebliche wissenschaftliche Erkenntnisse, was dem RKI von der Bundesregierung, vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und vom Bundeskanzleramt zuvor aufgetragen wurde. Intern kam das RKI zu einem frühen Zeitpunkt der Pandemie in vielen Fällen zu anderen Erkenntnissen. Es begann bereits mit der Risikoeinschätzung, die aus politisch veranlassten Motiven von „mäßig“ auf „hoch“ gestuft wurde.
Prof. Wieler trat dem von Regierungspolitikern verbreiteten Narrativ der sog. „Pandemie der Ungeimpften“ nicht entgegen, obwohl eine solche laut RKI-Protokollen als „aus fachlicher Sicht nicht korrekt“ (Protokoll v. 05.11.2021) eingeordnet wurde. Dieses Narrativ war folgenschwer. Es begann eine neue Stufe der Hetze auf Ungeimpfte und der Ausgrenzung von Ungeimpften. 2G wurde u. a. damit begründet. Sogar 1G wurde darauf basierend von Politikern gefordert (M. Söder im Bayerischen Landtag am 23.11.2021).
Durch die RKI-Protokolle ist bekannt, dass sich Prof. Wieler als Beliehener durch sein Verhalten der Auszeichnung unwürdig gezeigt hat. Es sollte im Rahmen eines Ordensentziehungsverfahrens geprüft werden, ob Prof. Wieler die Befugnis zum Tragen des Verdienstordens entzogen werden muss gemäß § 4 Abs. 1 Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (OrdenG) i. V. m. Art. 7 Abs. 3 des Statuts des „Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland“.
Das Bundesverdienstkreuz ist eine der höchsten Auszeichnungen, die Deutschland für besondere Verdienste zu vergeben hat. Es ist ein fatales Zeichen, einem Behördenleiter, der wie Prof. Wieler agierte, diese hohe Auszeichnung zu verleihen und nun zu belassen.
Prof. Wieler hat sich nicht besonders bewährt, sich nicht vorbildlich verhalten und der Gesellschaft keinen großen Dienst erwiesen. Prof. Wieler hat es während der Corona-Zeit pflichtwidrig unterlassen, seine Fachlichkeit und Stellung als Behördenleiter der obersten Seuchenschutzbehörde zum Wohle der Gesellschaft einzusetzen. Das ist jedoch die Pflicht eines Beamten. Prof. Wieler hätte sich aufgrund seiner herausgehobenen und verantwortungsvollen Position sowie Fachlichkeit gegen die Einflussnahme von politischen Akteuren stellen und die Bürger schützen müssen. Für sein Verhalten in der Corona-Zeit hätte Prof. Wieler keine Auszeichnung erhalten dürfen.
Sehr geehrter Herr Bundespräsident, es ist Zeit, gemachte Fehler einzugestehen. Der Entzug des Bundesverdienstkreuzes wäre ein erster Schritt in Richtung Befriedung der Gesellschaft.
Hochachtungsvoll,
Dr. Friedrich Pürner