Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-001516/2025
an die Kommission
Artikel 144 der Geschäftsordnung
Sebastian Everding (The Left), Anja Hazekamp (The Left), Tilly Metz (Verts/ALE), Thomas Waitz (Verts/ALE), Günther Sidl (S&D), David Cormand (Verts/ALE), Cristina Guarda (Verts/ALE), Anthony Smith (The Left), Maria Noichl (S&D), Niels Fuglsang (S&D), Sigrid Friis (Renew), Elisabeth Grossmann (S&D), Friedrich Pürner (NI), Gerben-Jan Gerbrandy (Renew)
Das routinemäßige Kupieren des Schwanzes bei Schweinen ist in der EU seit 1994 verboten. 2021 hat die Kommission eingeräumt, dass das Kupieren des Schwanzes bei Schweinen in 26 von 28 Mitgliedstaaten routinemäßig durchgeführt wird und rund 150 Millionen Schweine jährlich von dieser Praxis betroffen sind. Die meisten Mitgliedstaaten der EU – mit einigen wenigen Ausnahmen, etwa Finnland und Schweden – halten das Verbot nicht ein und stellen auch kein geeignetes Beschäftigungsmaterial bereit. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten bereits aufgefordert, nationale Aktionspläne zur Unterbindung des routinemäßigen Schwanzkupierens bei Schweinen zu erstellen und quantifizierbare Daten vorzulegen, damit die diesbezüglich erzielten Fortschritte gemessen werden können.
1. Welche konkreten Schritte gedenkt die Kommission einzuleiten, um dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten das Verbot des routinemäßigen Schwanzkupierens einhalten?
2. Wird die Kommission die Bewertungen der Aktionspläne der einzelnen Mitgliedstaaten veröffentlichen?
3. Ist die Kommission inzwischen bereit, Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einzuleiten, die keine ernsthaften Anstrengungen unternehmen, um diese Rechtsvorschrift durchzusetzen?