eingereicht gemäß Artikel 149 der Geschäftsordnung
Friedrich Pürner, Milan Uhrík, Hans Neuhoff, Fernand Kartheiser, Petar Volgin, Claudiu‑Richard Târziu, Filip Turek, Şerban Dimitrie Sturdza, Ľuboš Blaha
B10‑0173/2025
Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments zu der sich verschlechternden Lage der Rechtsstaatlichkeit in Rumänien
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union,
– unter Hinweis auf die Entscheidung des rumänischen Verfassungsgerichts vom Dezember 2024,
– gestützt auf Artikel 149 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich die EU auf Werte gründet, zu denen auch die Rechtsstaatlichkeit gehört;
B. in der Erwägung, dass das rumänische Verfassungsgericht in einem beispiellosen Schritt die Ergebnisse der ersten Runde der Präsidentschaftswahl im Dezember 2024 annulliert hat; in der Erwägung, dass Rumänien eine schwere politische Krise erlebt;
C. in der Erwägung, dass dies veranschaulicht, wie schnell unerwünschte Wahlergebnisse infolge haltloser Anschuldigungen annulliert werden können;
D. in der Erwägung, dass Călin Georgescu, Gewinner der ersten Runde und führender Kandidat im Vorfeld der für Mai neu angesetzten Wahl, am 26. Februar 2025 verhaftet wurde und die rumänische Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt;
1. ist besorgt über die sich verschlechternde Lage der Rechtsstaatlichkeit in Rumänien, einem EU-Mitgliedstaat;
2. ist der Meinung, dass die Annullierung des Wahlergebnisses gegen die Rechtsstaatlichkeit verstößt und den Willen der Wähler missachtet;
3. ist der Ansicht, dass das Ermittlungsverfahren gegen Călin Georgescu politisch motiviert ist, da es keine belastbaren Beweise für die Anschuldigungen gegen ihn gibt;
4. fordert die rumänischen Behörden auf, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren und für eine faire und gleichberechtigte Präsidentschaftswahl im Mai 2025 zu sorgen.
Den Antrag finden Sie auch hier.