Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission
Friedrich Pürner (NI)
Am 15. April 2026 stellte die Kommission eine digitale App für den Altersnachweis im Internet vor. Die Kommissionspräsidentin beschrieb die Funktionsweise der EU-Altersverifikations-App als „völlig anonym“. Es stellen sich jedoch erhebliche Zweifel, ob die von der Kommission kommunizierte vollständige Anonymität in der praktischen Umsetzung tatsächlich gewährleistet werden kann.
- Wie stellt die Kommission sicher, dass in den nationalen Implementierungen keine Protokollierung (Logging) auf Seiten der ausstellenden Stellen erfolgt, die Rückschlüsse auf einzelne Nutzer zulässt, und welche Kontroll- und Prüfmechanismen sind vorgesehen, um die Einhaltung der behaupteten Anonymität in den Mitgliedstaaten tatsächlich zu überwachen?
- Welche verbindlichen technischen und rechtlichen Vorgaben existieren, um zu verhindern, dass in den Anwendungen oder den zugehörigen Backend-Systemen zusätzliche Metadaten wie IP-Adressen, Gerätekennungen oder Zeitstempel erhoben, gespeichert oder ausgewertet werden?
- Wie wird ausgeschlossen, dass die Altersverifikationsfunktion mit anderen staatlichen oder privaten Systemen verknüpft wird und dadurch eine nachträgliche Identifizierbarkeit oder Profilbildung möglich ist?
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