Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Justizpalast am Karlsplatz
Prielmayerstraße 7
D-80097 München
Brüssel, 06.11.2024
Anfrage zu den Vorwürfen gegen Mitarbeiter der JVA Gablingen
Sehr geehrter Herr Staatsminister Eisenreich,
gegen die JVA Gablingen (Augsburg) werden aktuell schwere Vorwürfe von (ehemaligen) Mitarbeitern und (ehemaligen) Häftlingen erhoben.
Bereits vor einem Jahr schilderte eine Ärztin der JVA Gablingen dem Ministerium schwere Missstände. Ein weiterer Anstaltsarzt wandte sich in diesem Jahr an das Ministerium.
Kern der Vorwürfe ist, dass in den sogenannten „besonders gesicherten Hafträumen“ (BGH) Häftlinge grundlos und in „menschenunwürdiger“ Weise eingesperrt worden seien, teils über Wochen hinweg. Häftlinge berichteten zudem von körperlicher Gewalt (BR-Bericht).
Aufgrund der Vorwürfe bitte ich als bayerischer Abgeordneter des Europäischen Parlaments um zeitnahe Beantwortung der folgenden Fragen:
- Weshalb wurden Sie als bayerischer Justizminister nicht über die Vorwürfe der ehemaligen Anstaltsärztin in 2023 unterrichtet?
- Wer hat bzw. auf welcher Ebene wurde die Entscheidung, Sie als Minister nicht zu unterrichten, getroffen?
- Welche Informationspflichten (Informationskette) bestehen im bayerischen Justizministerium, wenn Sachverhalte an die Staatsanwaltschaft zur Ermittlung weitergegeben werden?
- Wann und wem des bayerischen Justizministeriums wurde das Ergebnis der Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt?
- Gab es neben dem Beschwerdeschreiben der Anstaltsärztin aus dem Jahr 2023 weitere Hinweise von Mitarbeitern oder Beschwerden von Häftlingen in den letzten sechs Jahren?
- Haben Beamte bzw. Angestellte, die Missstände in der JVA Gablingen an das bayerische Justizministerium meldeten, aufgrund ihrer Beschwerde (beamtenrechtliche) Nachteile erfahren müssen?
- Wurden gegen Häftlinge seit der Beschwerde der Anstaltsärztin im Jahr 2023 Disziplinarmaßnahmen verhängt, weil sie sich über die Behandlung oder den Umgang des Anstaltspersonals beschwerten?
- Wie viele Häftlinge der JVA Gablingen mussten seit der Beschwerde der Anstaltsärztin 2023 und somit seit Kenntnis des bayerischen Justizministeriums in besonders gesicherte Hafträume und für wie viele Tage jeweils?
- Wie viele Disziplinarmaßnahmen gegen Häftlinge der JVA Gablingen wurden von der Anstaltsleitung und deren Stellvertretungen in den letzten sechs Jahren ausgesprochen? Welche Gründe lagen für die Verhängung der Disziplinarmaßnahmen gegen Häftlinge der JVA Gablingen vor?
- Wie oft und aufgrund welchen Sachverhalts bzw. aus welchen Gründen mussten Häftlinge der JVA Gablingen in den letzten sechs Jahren in besonders gesicherten Hafträumen untergebracht werden?
- Wie und in welchem zeitlichen Abstand wurden die dort untergebrachten Häftlinge medizinisch überwacht?
- Wie lange dauerten die Unterbringungen in den besonders gesicherten Hafträumen? Bitte kürzeste und längste Unterbringung in Tagen angeben.
Mit freundlichen Grüßen
MdEP Dr. Friedrich Pürner