Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission
Auf meine Anfrage P‑001943/20251 schrieb Präsidentin von der Leyen im Namen der Europäischen Kommission:
„Das Gericht hat der Kommission die Kosten des Verfahrens auferlegt. Da die Kosten noch nicht festgesetzt wurden, können sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beziffert werden.“
Nun ist einige Zeit seit dieser Antwort vergangen. Deshalb frage ich höflichst nach:
Wie hoch sind die bisherigen aus diesem Rechtsstreit entstandenen Kosten?
Hier finden Sie die Veröffentlichung der Frage
Die Antwort finden Sie hier
- https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/P-10-2025-001943_DE.html ↩︎