Kriegstaugliches Europa bis 2030

Anfrage mit Vorrang zur schriftlichen Beantwortung  P-001202/2025
an die Kommission
Artikel 144 der Geschäftsordnung
Friedrich Pürner (NI)

Am 19. März 2025 präsentierte die Kommission ein Weißbuch zur europäischen Verteidigung sowie den Plan „ReArm Europe“/Bereitschaft 2030. Insgesamt sollen 800 Mrd. EUR in Programme wie „ReArm Europe“ und „Sicherheitsmaßnahmen für Europa“ (SAFE EU) investiert werden. Die Kommissionspräsidentin betonte, dass die Ära der Friedensdividende zu Ende sei und die EU auf eine Kriegswirtschaft umsteigen müsse. Ziel sei es, Europa bis 2030 kriegstüchtig zu machen – eine Wortwahl, die Ängste in der Bevölkerung wecken und sie für die angekündigte „Zeitenwende“ empfänglich machen könnte.

Obwohl durch Artikel 41 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union militärische und verteidigungspolitische Ausgaben aus dem EU-Haushalt untersagt werden, plant die Kommission diese massive Aufrüstung. Zudem sollen die Pläne im Eilverfahren verabschiedet werden, bewusst ohne Mitwirkung des Europäischen Parlaments, das für die Haushaltsgenehmigung und Mittelüberprüfung zuständig ist.

1. Mit welcher rechtlichen Grundlage rechtfertigt die Kommission die Einschränkung der Mitbestimmung des Europäischen Parlaments, wodurch die demokratische Kontrolle durch die gewählten Mitglieder unterlaufen wird?

2. Wie vereinbart die Kommission den Aufrüstungsvorschlag und dessen Koordination mit dem EU-Vertrag, insbesondere hinsichtlich des Subsidiaritätsprinzips?

3. Welche konkreten Maßnahmen, Ansprechpartner und Kontrollmechanismen werden eingeführt, um Fehltritte wie beim Impfstoffkauf während der COVID-19-Pandemie – insbesondere unter der Verantwortung der Kommissionspräsidentin – zu vermeiden, und wie stellt die Kommission Transparenz und die Durchsetzung der Rechenschaftspflicht bei der Mittelverwendung in diesen Programmen sicher?

Veröffentlichung der Anfrage finden Sie hier
Veröffentlichung der Antwort finden Sie hier