Masernschutzgesetz: Trickserei statt Überzeugung

Beitrag von Dr. Friedrich Pürner

Das Masernschutzgesetz ist schlecht – angeblich sollte es alle schützen. In Wahrheit ist es ein Paradebeispiel dafür, wie der Staat mit dem Kopf durch die Wand will, dabei Vertrauen zerstört und am Ende bürokratischen Unsinn anrichtet.

Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff. Punkt. Wer entscheidet darüber? Normalerweise die Eltern. Punkt. Mit der Pflicht schaltet sich der Staat dazwischen und tut so, als wüsste er es besser. Wenn Eltern Bedenken haben – egal ob wegen Nebenwirkungen oder dem richtigen Zeitpunkt –, werden sie nicht mehr ernst genommen, sondern direkt unter Druck gesetzt. Das hat in einer freien Gesellschaft nichts zu suchen.

Mein Kind, mein Körper – nicht die Sache des Staates

Völlig übertrieben für ein paar Prozent: Vor der Pflicht lag die Impfquote bei der ersten Masernimpfung unter den Schulanfängern schon bei rund 97 Prozent. Fast alle Eltern lassen ihre Kinder also ohnehin impfen! Anstatt die wenigen verbleibenden Eltern in ihren Bedenken gegen eine Impfung ernst zu nehmen und mit ihnen, so sie denn möchten, das Gespräch zu suchen und sie dann bitte in Frieden lassen, baut der Staat ein riesiges Bürokratiemonster auf. Das ist, als würde man mit dem Vorschlaghammer eine Fliege jagen.

Was viele nicht wissen, aber wichtig ist: Die zweite Masernimpfung ist keine Auffrischungsimpfung. Sie dient dazu, die kleine Gruppe zu erfassen, die auf die erste Impfung keine ausreichende Immunantwort entwickelt hat (Primärimpfversager). Die zweite Dosis soll die meisten dieser Immunitätslücken schließen und den Schutz weiter erhöhen. Berücksichtigt man diese, liegt der Schutz nach der ersten Impfung bereits bei rund 90 %. Für mich ist dieser Wert bereits hervorragend und rechtfertigt in keiner Weise eine Impfpflicht.

Der blinde Fleck beim Bluttest: Was das Amt völlig ignoriert

Wenn Behörden oder Ärzte über den Schutz sprechen – etwa bei einem verlorenem Impfpass oder wenn man nach einer ersten Impfung bzw Infektion die Immunität nachweisen will – schauen sie fast immer nur auf eine einzige Zahl: den Antikörper-Titer im Blut. Sind genug Antikörper im Blut (aber was ist wirklich genug?), gilt als geschützt. Fällt der Wert unter eine Grenze (wer liegt diese fest?) gilt man als ungeschützt. Aus Sicht der Medizin ist das ein naiver Blick auf unseren Körper.

Unser Immunsystem arbeitet mit zwei völlig unterschiedlichen Systemen. Hier einmal bisschen bildhaft und vereinfacht dargestellt: Die Antikörper im Blut: Das sind quasi die Streifenwagen, die aktuell auf den Straßen unterwegs sind. Nach einer Impfung schickt der Körper davon massenhaft raus. Aber kein Körper der Welt kann das Blut jahrzehntelang mit Antikörpern gegen Hunderte alte Krankheiten vollstopfen. Also zieht er die Streifenwagen irgendwann von der Straße ab. Der Titer im Blut sinkt – das ist völlig normal.

Warum ein niedriger Titer nicht „ungeschützt“ bedeutet

Die Gedächtniszellen in den Lymphorganen, im Knochenmark und in den Schleimhäuten: Das ist die Elite-Polizei, die im Hauptquartier schläft. Ein kleiner Teil dieser Gedächtniszellen patrouilliert auch über das Blut und die Lymphgefäße. Diese Gedächtniszellen tauchen in einem normalen Bluttest gar nicht auf. Die Kenntnis darüber wäre aber enorm wichtig. Denn sobald das echte Masernvirus auftaucht, wachen diese Zellen innerhalb von Stunden auf, vervielfältigen sich blitzschnell und schütten sofort neue Antikörper aus.

Das Bedeutet: Die Menge der Antikörper im Blut sagt wenig darüber aus, wie viele Gedächtniszellen im Hintergrund schlummern. Ein Mensch kann laut Bluttest einen extrem niedrigen Titer haben – und biologisch trotzdem felsenfest geschützt sein, weil seine Gedächtniszellen perfekt funktionieren.

Warum das System diesen Fakt einfach ignoriert

Warum interessieren sich die Ämter dann nur für den Titer? Ganz einfach: Weil ein Titer-Test im Labor spottbillig ist und schnell geht. Die Gedächtniszellen direkt im Gewebe nachzuweisen, wäre wissenschaftlich extrem aufwendig und teuer.
Der Staat wählt also den billigen, einfachen Weg: Er presst das extrem komplexe Immunsystem in eine starre Tabelle, aus der dann Journalisten und Politiker vereinfacht ableiten, Maßnahmen oder Überschriften formulieren.

Wer also keine zwei Impfeinträge nachweisen kann oder wer nicht genug Antikörper im Blut schwimmen hat, wird als „ungeschützt“ abgestempelt und soll zum Nachimpfen geschickt werden – obwohl der Körper die Krankheit im Ernstfall problemlos abwehren könnte, natürlich vorausgesetzt, dass er schon mal mit dem Masernvirus oder einer Impfung Bekanntschaft gemacht hat.

Kein Einzelimpfstoff – Eltern werden ausgetrickst

Es steht in Deutschland schlicht kein Einzelimpfstoff nur gegen Masern auf dem Markt zur Verfügung. Wer der Pflicht nachkommen muss, bekommt automatisch das Dreier- oder Vierer-Paket: Masern, Mumps, Röteln (und oft Windpocken). Das Gesetz zwingt Eltern also durch die Hintertür dazu, ihr Kind gleich gegen mehrere Krankheiten impfen zu lassen, für die es gar keine Pflicht gibt. Das ist unehrlich, unethisch und rechtlich extrem fragwürdig.

Ein Bluttest (Titer-Test) wird rechtlich zwar als Immunitätsnachweis anerkannt – aber die Krankenkassen zahlen ihn für reine Nachweiszwecke in der Regel nicht. Eltern müssen diese Leistung selbst berappen, wenn sie nach der ersten Impfung prüfen lassen wollen, ob ihr Kind bereits geschützt ist. Das System setzt von vornherein auf den Pauschalweg per Formular, statt individuelle Befunde oder Ängste von Familien unbürokratisch abzufangen.
Die Umsetzung ist völlig absurd: In der Kita fliegen ungeimpfte Kinder raus oder werden gar nicht erst angenommen. Die Eltern stehen ohne Betreuung da und haben den Stress.

Reiner Formularkram statt echter Überzeugung

In der Schule dürfen ungeimpfte Kinder wegen der Schulpflicht zwar nicht ausgesperrt werden, aber die Eltern geraten in die Mühlen der Gesundheitsämter und gegebenenfalls auch der Gerichte. Das Gesetz sieht den theoretischen Rahmen für Bußgelder bis zu 2.500 Euro vor – in der Praxis verhängen die Ämter meist Erststrafen im dreistelligen Bereich.

Bußgelder ändern am Ende aber nichts am Status des Kindes: das Kind bleibt ungeimpft und geht weiter in die Schule. Und damit hier kein Mißverständnis aufkommt: das ist auch gut so. Kinder aus Bildungsstätten fernzuhalten, bis endlich der aufgezwängte Wille des Staates vollzogen wurde, ist ebenfalls unethisch. Denn letztendlich würde aus einer Schul–Pflicht ein Impf–Zwang resultieren. Das darf natürlich nicht sein.

In letzter Konsequenz läuft also das Gesetz ins Leere. Der Sinn und Zweck – ich möchte hier erst gar nicht auf die Unnötigkeit des Gesetzes eingehen – kann gar nicht erfüllt werden. Geschützt wird dadurch genau niemand – es wird nur Bürokratie erzeugt.

Das Gesetz macht keinen Sinn

Das Gesetz bewirkt das genaue Gegenteil: Wenn man Menschen zu etwas zwingt, erzeugt das Gegenwehr. Untersuchungen zeigen längst, dass der staatliche Zwang bei impfskeptischen Eltern totale Abwehrreaktionen auslöst. Sie lassen die Kinder dann zwar zähneknirschend gegen Masern impfen, verweigern danach aber aus Prinzip andere, freiwillige Impfungen (wie Tetanus, Meningokokken oder HPV). Der Staat richtet mit seinem Druck also mehr Schaden an, als er nutzt. Aus Public Health Sicht eine glatte Katastrophe.

Mein Fazit: Man muss kein Impfgegner sein, um dieses Gesetz abzulehnen. Es ist unlogisch, schikaniert Familien und baut Misstrauen auf. Gute Medizin funktioniert über Vertrauen und Aufklärung – nicht über Paragraphen und Zwang. Das Masernschutzgesetz gehört abgeschafft.