Methodische Tötung streunender Tiere in Rumänien und mögliche missbräuchliche Verwendung von EU-Mitteln

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung  E-002593/2025 an die Kommission

Sebastian Everding (The Left), Anja Hazekamp (The Left), Manuela Ripa (PPE), Sirpa Pietikäinen (PPE), Diana Iovanovici Şoşoacă (NI), Emil Radev (PPE), Friedrich Pürner (NI), Tilly Metz (Verts/ALE), Merja Kyllönen (The Left), Emma Fourreau (The Left), Tomáš Kubín (PfE)

Es besteht ein begründeter Verdacht, dass EU-Mittel in Rumänien in großem Ausmaß missbräuchlich verwendet werden. Dort werden streunende Hunde systematisch von privat geführten Organisationen getötet, die von der Regierung Rumäniens finanziert werden. Bei den hierfür verwendeten Mitteln handelt es sich um EU-Mittel für den Tierschutz.

In mehreren Kreisen schließen die lokalen Gebietskörperschaften regelmäßig Verträge mit privaten Organisationen ab, deren Geschäftsmodell auf der methodischen Tötung streunender Tiere beruht. Allein im Jahr 2024 wurden 3 871 Hunde gefangen, von denen 3 286 getötet wurden. Daraus wurden Einnahmen in Höhe von über 2,7 Mio. RON generiert.

  • 1.Plant die Kommission eine sofortige und unabhängige Untersuchung der Verwendung von EU-Mitteln im Zusammenhang mit der Tötung streunender Tiere in Rumänien?
  • 2.Ist die Kommission, zumal der Tierschutz ausdrücklich in Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert ist, bereit, dafür zu sorgen, dass EU-Mittel in keiner Weise für die Tötung streunender Tiere verwendet werden, sondern nur für den humanen Umgang mit streunenden Tieren, etwa für Kastrations- und Sterilisationsprogramme, Kampagnen zur Aufklärung der Öffentlichkeit und gemeinnützige Tierheime?
  • 3.Kann die Kommission konkret bestätigen, dass keine EU-Mittel – unter Heranziehung des zur Ergänzung des Tiergesundheitsrechts erlassenen delegierten Rechtsakts zur Ausrottung von Infektionskrankheiten1 als Vorwand – für die Tötung streunender Tiere verwendet wurden?

Die Veröffentlichung der Anfrage finden Sie hier

Die Veröffentlichung der Antwort finden Sie hier

  1. Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen, (ABl. L 174 vom 3.6.2020, S. 64, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2020/687/oj). ↩︎