Anfrage mit Vorrang zur schriftlichen Beantwortung
Am 27. Juli 2025 wurde ein Deal zwischen der Kommission, vertreten durch ihre Präsidentin Ursula von der Leyen, und dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Donald Trump, öffentlich bekannt gegeben. Die Vereinbarung betrifft u. a. Zölle, strategische Industriezweige, energiepolitische Verpflichtungen sowie Zusagen im Bereich der Beschaffung von Rüstungsgütern.
- Auf welcher Rechtsgrundlage konnte die Präsidentin der Kommission eine solche Zoll- und Handelseinigung mit der US-Regierung im Namen der EU verhandeln und als „vereinbart“ erklären, und welche internen Zustimmungen oder Mandate (z. B. durch den Rat oder das Europäische Parlament) lagen hierfür vor?
- Welche rechtliche Verbindlichkeit hat eine nicht schriftlich ratifizierte Einigung, die nach öffentlichen Aussagen „per Handschlag“ zustande gekommen sein soll?
- Liegen der Kommission bezüglich der vertraglichen Ausgestaltung derzeit ein oder mehrere schriftliche Dokumente einschließlich aller relevanten Anlagen, rechtlichen Bestätigungen und Unterschriften zur Übermittlung an den Fragesteller vor, mit denen die getroffenen Vereinbarungen mit den USA rechtlich bindend fixiert werden, und falls nicht, in welchem Stadium befinden sich die Verhandlungen, wann ist mit einem fertigen Vertragswerk zu rechnen, und in welcher Form soll das Europäische Parlament in das weitere Verfahren eingebunden werden?
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