Schutz der Grundrechte und sprachlichen Minderheiten in Lettland

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission von Danilo Della Valle (The Left), Michael von der Schulenburg (NI), Thomas Geisel (NI), Branislav Ondruš (NI), Friedrich Pürner (NI), Ruth Firmenich (NI), Ľuboš Blaha (NI)

Am 5. Juni 2025 wurde Aleksejs Rosļikovs, ein ehemaliges Mitglied des lettischen Parlaments und amtierender Stadtrat von Riga, aus einer Parlamentssitzung ausgeschlossen, weil er auf Russisch gesprochen und einen Gesetzesvorschlag zur „sprachlichen Entrussifizierung“ Lettlands beanstandet hatte. Daraufhin wurde am 9. Juni 2025 ein Strafverfahren gegen ihn wegen mutmaßlicher Volksverhetzung und Unterstützung für einen als Aggressor auftretenden Staat eingeleitet.

Dieses Vorgehen gibt Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit dieses Strafverfahrens mit Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU-Grundrechtecharta) bezüglich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, mit Artikel 21 der EU-Grundrechtecharta, wonach Diskriminierung (auch aufgrund der Sprache) verboten ist, und Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union, in dem die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Rechte von Minderheiten verankert ist.

  1. Ist das oben geschilderte Vorgehen gegen Aleksejs Rosļikovs nach Auffassung der Kommission mit den Grundwerten der Europäischen Union vereinbar?
  2. Gedenkt die Kommission, die unabhängige Überwachung der Minderheitenrechte in Lettland zu fördern?
  3. Welche Instrumente gedenkt die Kommission einzusetzen, um für den Schutz der sprachlichen Rechte von Minderheiten in den Mitgliedstaaten zu sorgen?

Die Veröffentlichung der Anfrage finden Sie hier

Die öffentliche Antwort finden Sie hier