Transparenz bei Pfizer-SMS-Nachrichten

Anfrage mit Vorrang zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission
Friedrich Pürner (NI)

Auf die Anfrage des Fragestellers vom 25. September 2025 zu dem Thema „Verwendung verschwindender Nachrichten durch die Kommissionspräsidentin und Auswirkungen auf Transparenz und institutionelle Rechenschaftspflicht“ hat das zuständige Kommissionsmitglied am 30. März 2026 unter anderem wie folgt geantwortet:

„Gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 im Anhang zur Geschäftsordnung der Kommission […], werden ‚[s]ämtliche Inhalte, die wichtige, nicht kurzlebige Informationen darstellen, … gemäß Artikel 7 des Beschlusses 2021/2121 der Kommission registriert‘. […] Es gehört zu den Berufspflichten aller Kommissionsbediensteten, dafür zu sorgen, dass diese Vorschriften ordnungsgemäß eingehalten und umgesetzt werden.“

Besagte Textnachrichten stehen im Zusammenhang mit weitreichenden politischen Maßnahmen auf EU-Ebene und haben zu milliardenschweren Impfstoff-Deals geführt.

Ein EU-Gericht urteilte unlängst, dass die Kommissionspräsidentin gegen Transparenzregeln verstoßen hat.

  • Welche Konsequenzen ergeben sich für die Kommissionspräsidentin, nachdem sie im Zusammenhang mit den Pfizer-SMS-Nachrichten gegen diese Vorschriften verstoßen hat?
  • Hat die Kommission eine interne Untersuchung zu den Verstößen gegen Transparenz- und Dokumentationspflichten durch die Kommissionspräsidentin eingeleitet, und wenn nicht, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet?
  • Welche konkreten Kontrollmechanismen bestehen, damit relevante und nicht kurzlebige Kommunikationsinhalte ordnungsgemäß archiviert und nicht gelöscht werden, und wie wird die Einhaltung dieser Vorgaben insbesondere auf der Ebene der Kommissionspräsidentin und der Mitglieder der Kommission sichergestellt?

Die Anfrage finden Sie auch hier auf der offiziellen Parlamentsseite.