Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission
Tom Vandendriessche (PfE), Fabrice Leggeri (PfE), Mireia Borrás Pabón (PfE), Kinga Gál (PfE), Ernő Schaller-Baross (PfE), Mary Khan (ESN), Roman Haider (PfE), Branko Grims (PPE), Friedrich Pürner (NI), Sebastian Tynkkynen (ECR), Fernand Kartheiser (NI), Jean-Paul Garraud (PfE), András László (PfE), Jorge Martín Frías (PfE), Jana Nagyová (PfE), Hermann Tertsch (PfE), Milan Uhrík (ESN), Mieke Andriese (PfE), Markus Buchheit (ESN), Elisabeth Dieringer (PfE), Petr Bystron (ESN), Catherine Griset (PfE), Marieke Ehlers (PfE), Barbara Bonte (PfE)
Interne E-Mails von Unternehmen, die an den Justizausschuss des US-Repräsentantenhauses übermittelt wurden, zeigen, dass große Plattformen die Beteiligung am Verhaltenskodex gegen Desinformation und am Verhaltenskodex gegen Hetze als „gewissermaßen obligatorisch“ empfanden, wobei die Agenden „stark von der EU-Kommission vorangetrieben“ wurden und „Konsens“ unter hohem Regulierungsdruck erzielt wurde, insbesondere ab dem Zeitpunkt, als das Gesetz über digitale Dienste in Sicht war.
- Wie bringt die Kommission ihre öffentliche Behauptung, dass es sich bei diesen Kodizes um rein freiwillige Selbstregulierungsinstrumente handelt, mit der Realität in Einklang, dass Unternehmen sich im Falle der Nichtbeteiligung erhöhten Durchsetzungsrisiken und künftigen Sanktionen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste in Höhe von bis zu 6 % ihres weltweiten Umsatzes ausgesetzt sahen?
- Räumt die Kommission ein, dass die Androhung künftiger verbindlicher Rechtsvorschriften und hoher Geldbußen mit dem Ziel, „freiwillige“ Verpflichtungen zu erwirken, eine abschreckende Wirkung auf rechtmäßige politische Äußerungen haben und Plattformen dazu veranlassen kann, umstrittene, aber legale Inhalte, insbesondere in Bezug auf Migration, COVID-19 und die Genderideologie, zu entfernen?
- Wird die Kommission all ihre Leitlinien, Anweisungen und Sitzungsprotokolle im Zusammenhang mit diesen Kodizes veröffentlichen, damit die Bürger und das Parlament beurteilen können, ob sich ihr Verhalten innerhalb der Grenzen einer inhaltsneutralen Regulierung bewegt hat oder ob sie privaten Plattformen tatsächlich inhaltliche redaktionelle Vorgaben gemacht hat?
Die parlamentarische Anfrage finden Sie auch hier.