Zertifizierungsbescheid für „REspekt!“: Antrag auf Herausgabe

An den Präsidenten der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
D-53113 Bonn

Antrag auf Herausgabe des Zertifizierungsbescheides betr. die Meldestelle „REspekt!“ als vertrauenswürdiger Hinweisgeber, Art. 22 Abs. 2 DSA

Sehr geehrter Herr Präsident der Bundesnetzagentur und Digital Services Coordinator Müller,

mit diesem Schreiben beantrage ich die Herausgabe des Bescheides, mit dem die Zertifizierung der Meldestelle „REspekt!“ als vertrauenswürdiger Hinweisgeber (sog. Trusted Flaggers – TF) erfolgte.

Zudem wird die Herausgabe der amtlichen Aufzeichnungen und Unterlagen, die für die Zulassung (Zertifizierung) als TF notwendig waren und sich im Besitz des Digital Services Coordinator (DSC) befinden, beantragt.

Der Antrag stützt sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Auf Grundlage von Artikel 22 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Service Act – DSA) können „vertrauenswürdige Hinweisgeber“ von dem DSC zugelassen werden, wenn die dort genannten Voraussetzungen vorliegen. Die Bundesnetzagentur (BNA) ist zuständige Behörde nach Artikel 49 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2065 i.V.m. § 12 Abs. 1 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).

Trusted Flaggers haben die Aufgabe, (potentiell) rechtswidrige Inhalte zu identifizieren und zu melden. Stellen sie solche Inhalte fest, wird eine Meldung an die betreffende Online-Plattform übermittelt. Die Online-Plattformen sind daraufhin verpflichtet, Meldungen von TF Vorrang vor Meldungen anderer User einzuräumen und unverzüglich Maßnahmen (z.B. Löschung der Inhalte) zu ergreifen.

Trusted Flaggers haben somit die Möglichkeit, massiv in die durch das deutsche Grundgesetz und EU-Charta garantierte Meinungsfreiheit einzugreifen. Insbesondere besteht die Gefahr, dass auch rechtmäßige Meinungsäußerungen gemeldet werden, was mit dem DSA nicht vereinbar ist.

Die BNA beleiht nun erstmalig eine Meldestelle als vertrauenswürdigen Hinweisgeber und schafft durch Zertifizierungen eine Meldeinfrastruktur in Form der mittelbaren Staatsverwaltung. Auf Antrag wurde die Meldestelle „REspekt!“ als erster TF im Bundesgebiet gemäß Art. 22 Abs. 2 DSA zugelassen.

Der von der BNA herausgegebene Leitfaden, der sich auf deutsche und europäische Rechtsvorschriften stützt, dient „der transparenten Entscheidungsfindung“. Auch das Ergebnis der Entscheidungsfindung, das in einer Zulassung der Meldestelle „REspekt!“ mündete, sollte transparent gemacht werden.

Ich bitte daher um die Übermittlung des Bescheides, mit dem die Meldestelle „REspekt!“ als TF im Sinne des Art. 22 DSA zugelassen wurde sowie der hierfür relevanten (siehe oben) Dokumente.

Als Mitglied des Europäischen Parlaments sehe ich es als meine Aufgabe an, mir von dem Vollzug des DSA, einer Verordnung der EU, ein Bild zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
MdEP Dr. Friedrich Pürner